Kosten
Ich arbeite in einer Privatpraxis.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Psychotherapeutische Behandlungen werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe für Beamte nach deren jeweiligen Grundsätzen erstattet.
Außerdem ist es auch möglich, dass Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Teilweise gibt es dabei Beschränkungen der Sitzungsanzahl pro Jahr. In seltenen Fällen ist eine Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenversicherung anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und die Möglichkeiten einer ambulanten Psychotherapie zu informieren. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell wird eine Einzelsitzung (50 Minuten) mit dem 2,8-fachen Satz (122,42 €) abgerechnet. Sollte Ihre Krankenversicherung die entstandenen Kosten nur teilweise übernehmen, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen: Nur in Ausnahmefällen
Zur Zeit ist die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei mir durch gesetzliche Krankenkassen leider nur in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kosten selbst übernehmen
Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell wird eine Einzelsitzung (50 Minuten) mit 122,42 € abgerechnet.