Kosten

Die Kosten der Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen sowie von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich verfüge über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Dadurch werden die Kosten für eine Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Teilweise gibt es dabei Beschränkungen der Sitzungsanzahl pro Jahr. In seltenen Fällen ist eine Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenversicherung anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und die Möglichkeiten einer ambulanten Psychotherapie zu informieren. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP inkl. Analogleistungen). Sollte Ihre Krankenversicherung die entstandenen Kosten nur teilweise übernehmen, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen.

Selbstzahler*innen

Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Aktuell wird eine Einzelsitzung (50 Minuten) mit 153,00 € abgerechnet.